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Übersetzung einer Sterbeurkunde

Michael Decker
Michael Decker

Übersetzung einer Sterbeurkunde – Unsere Rechtsanwaltskanzlei fertigt Übersetzungen von Sterbeurkunden mit notariell Beglaubigter eidesstattlicher Erklärung des Übersetzers an. Eine solche Übersetzung ist beispielsweise erforderlich, wenn eine Person im Ausland verstirbt. Auch wenn sich Vermögen, Nachlass oder Lebensversicherung des Verstorbenen in einem anderen Land befinden, könnte eine Übersetzung aus dem Hebräischen oder ins Hebräische notwendig sein.

Eine Sterbeurkunde ist ein offizielles Rechtsdokument. Es bestätigt den Tod einer Person. In Israel wird dieses Dokument von der Bevölkerungs- und Einwanderungsbehörde ausgestellt (zur Ausstellung der Bescheinigung ist keine Zahlung erforderlich). Die Sterbeurkunde kann aus einem fremden Land bezogen werden, in dem der Verstorbene gestorben ist. Das Verfahren für die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist von Land zu Land unterschiedlich.

Bei einer Übersetzung mit notariell beglaubigter Erklärung des Übersetzers wird durch den Übersetzer die Richtigkeit der Übersetzung bestätigt. Auf diese Weise wird die Übersetzung rechtsgültig und bestätigt, dass sie dem Original entspricht.

Übersetzung einer Sterbeurkunde

 Verwendung einer Sterbeurkunde

Eine Sterbeurkunde ist ein entscheidendes Dokument im Prozess des Antritts des Erbes. Bei der Einreichung des Antrags auf Erbantritt oder Erbschaftsanordnung ist die Übersetzung von großer Wichtigkeit. Diese Anträge werden bei Gericht oder Amt für Erbschaftsangelegenheiten eingereicht. Die Übersetzung einer Sterbeurkunde ist erforderlich, um die Zugehörigkeit des Vermögens des Verstorbenen im Ausland, seine Lebensversicherung, oder zu anderen Rechten des Verstorbenen nachzuweisen. Dies ist wichtig, damit geklärt werden kann, was gemäß den Erb- und Nachlassgesetzen in Israel an die Erben des Verstorbenen weitergegeben wird.

Sich um die Erbschaftsangelegenheiten eines Verwandten, der im Ausland gestorben ist und dort gelebt hat oder über Vermögenswerte im Ausland verfügt, umfasst die Vorlage einer Sterbeurkunde. Diese gilt zusammen mit zusätzlichen Dokumenten als Nachweis der Identität des Verstorbenen. Sie muss in die Sprache des Ziellandes übersetzt und mit einer notariellen Beglaubigung versehen werden.

Auch wenn eine Person im Ausland stirbt und Vermögenswerte in Israel besitzt, muss eine Sterbeurkunde eingereicht werden. Auch in diesem Falle, muss eine notariell beglaubigte Übersetzung in hebräischer oder englischer Sprache hinzugefügt werden.

Die Übersetzung einer Sterbeurkunde muss professionell und mit größter Sorgfalt beim Schreiben der richtigen Vor- und Nachnamen und in Übereinstimmung mit den Angaben in den Ausweisdokumenten wie Personalausweis oder Reisepass erfolgen. So wird die Übersetzung im Zielland rechtsgültig, in dem die übersetzte Sterbeurkunde eingereicht wird.

Apostille/Beglaubigung

In vielen Ländern ist eine notarielle Beglaubigung nur nach Anbringen einer Apostille gültig.

Die Mitarbeiter unserer Rechtsanwaltskanzlei können ihren Mandanten helfen, eine Apostille zu erhalten. Durch eine Apostielle wird ein Dokument offiziell und rechtsgültig.

Übersetzung von juristischen Dokumenten und notariell beglaubigten Urkunden -unsere Rechtsanwaltskanzlei 

Das Übersetzerteam unserer Rechtsanwaltskanzlei ist spezialisiert auf die Bereitstellung notariell beglaubigter Zertifikate für die Übersetzung verschiedener Dokumente. Außerdem bietet sie einen hochwertigen, professionellen Übersetzungsservice für alle Arten von Dokumenten und jede erforderliche Sprache zu fairen Preisen an.

Wenden Sie sich an unsere Rechtsanwaltskanzlei, um ein Angebot zur Übersetzung der Sterbeurkunde und zur Erlangung einer notariell beglaubigten Bescheinigung für alle möglichen Arten von Dokumenten zu erhalten.

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