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Erbschaft in der Corona-Krise – Anträge auf Erbschaftsanordnung oder gerichtliche Testamentseröffnung während der Corona-Krise – Wichtige Aktualisierungen

Anat Levi
Anat Levi

Erbschaft in der Corona-Krise – Um die Öffentlichkeit in der Krisensituation der Corona-Krise zu unterstützen, wurden neue Möglichkeiten für die Einreichung von Anträgen und eidesstattlichen Erklärungen bei den verschiedenen Behörden festgelegt. Dies schließt ein, dass das Amt für Erbschaftsangelegenheiten, mit dem sich natürlich viele Bürger aus Risikogruppen befassen, verschiedene Erleichterungen eingerichtet hat, die das Online-Verhalten in Verfahren zur Beantragung einer Erbschaftsanordnung oder Testamentsvollstreckungsanordnung während der Corona-Krise ermöglichen. Im Folgenden Artikel werden wir dieses wichtige Thema erläutern.

Unsere Anwaltskanzlei, in Jerusalem und Tel Aviv ist auf Erbrecht spezialisiert. Unsere Kanzlei beschäftigt Anwälte mit umfassender und nachweislicher Erfahrung in der Beratung und Unterstützung in Fragen Vollmacht, Testament, Erbschaftsanordnungen und der Vertretung in Verfahren vor dem Erbschaftsregister und den Gerichten.

הגשת בקשות למתן צו ירושה או צו קיום צוואה בעת משבר הקורונה

Einfache Übermittlung von Dokumenten und Anfragen aus der Ferne

Erbschaft in der Corona-Krise – Die Corona-Krise hat dazu geführt, dass wir alle in fast allen Lebensbereichen unsere Gewohnheiten geändert. Versammlungsbeschränkungen sind zur Routine geworden. Die Regierung hat strenge Richtlinien für die Isolierung zu Hause für diejenigen festgelegt, die mit den mit dem Virus infizierten Personen in Kontakt gekommen sind. Die Aktivitäten im öffentlichen Sektor, auch vor Gericht, wurden reduziert. Es wird außerdem empfohlen, Besuche bei älteren Menschen und gefährdeten Bevölkerungsgruppen zu vermeiden, die wahrscheinlich durch das Coronavirus geschädigt würden.

Neben den Beschränkungen ist anzumerken, dass die verschiedenen staatlichen Behörden in vielen Bereichen daran arbeiten, die Bevölkerung bei bürokratischen und behördlichen Angelegenheiten zu unterstützen. In einem früheren Artikel, der auf der Website unserer Kanzlei veröffentlicht wurde, haben wir unter anderem die Möglichkeiten zur Überprüfung und Einreichung von eidesstattlichen Erklärungen erklärt, zu deren Ausführung derzeit kein physisches Treffen mit einem Anwalt erforderlich ist. In einem anderen Artikel haben wir die Präzedenzfälle und die Bedeutung der Schaffung einer Dauervollmacht ohne physische Treffen erläutert.

Einreichung von Anträgen und eidesstattlichen Erklärungen beim Amt für Erbschaftsangelegenheiten während der Corona-Krise

Weitere bedeutende Erleichterungen betreffen Erbschafts- und Testamentsfragen. Das Amt für Erbschaftsangelegenheiten ist die zuständige Behörde für die Erstellung von Testamenten. In Fällen, in denen der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat, werden Anträge auf eine Erbschaftsanordnung gemäß dem Erbschaftsgesetz beim Amt für Erbschaftsangelegenheiten eingereicht. Dabei ist es Pflicht, den eingereichten Anträgen eine eidesstattliche Erklärung zuzufügen. In der Regel muss diese von einem Anwalt bei einem persönlichen Treffen überprüft und unterzeichnet werden. Im Verlauf der Corona-Krise wurde entschieden, dass es zu möglich sein wird, die meisten Anträge online einzureichen. Dabei besteht nicht die Notwendigkeit einer physischen Überprüfung der oben genannten eidesstattlichen Erklärungen, die für die meisten Anträge normalerweise erforderlich sind. Dieser Vorgang erfolgt über das Online-System auf der Website des Amtes für Erbschaftsangelegenheiten, bei dem Anträge auf Erbschaftsanordnung, Anträge auf Durchführung eines Testaments und andere Anträge gestellt werden können, die im Rahmen des Verfahrens vor dem Amt für Erbschaftsangelegenheiten eingereicht wurden.

Überprüfung der eidesstattlichen Erklärungen ONLINE

Erbschaft in der Corona-Krise – Während des durch die Corona-Krise verursachten Notsituation können eidesstattliche Erklärungen überprüft werden, ohne dass ein physisches Treffen mit einem Anwalt erforderlich ist. Die eidesstattliche Erklärung selbst kann auch online auf der Website des Amtes für Erbschaftsangelegenheiten eingereicht werden. Ein Beispiel hierfür ist eine eidesstattliche Erklärung, die eingereicht werden muss, falls einer der Erben auf seinen Anteil am Testament verzichten möchte. Vorbehaltlich der neuesten Richtlinien der Anwaltskammer kann die eidesstattliche Erklärung vor einem Anwalt aus der Ferne und ohne die Notwendigkeit einer physischen Sitzung überprüft werden.

Kontaktieren Sie unsere Experten in Fragen des Erbrechts und der Ausstellung eines Testaments

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass zur Erleichterung für die Öffentlichkeit und zur Vermeidung unnötiger Risiken für die Bevölkerung während der Corona-Krise bestimmte Maßnahmen ergriffen wurden. Bürokratische Vorgänge wurden erleichtert und Anträge können ohne die Notwendigkeit der physischen Anwesenheit gestellt werden. Diese Vorgehensweise wird voraussichtlich während der gesamten Phase der Notfallperiode fortgesetzt. Um Rechtsbeistand und Unterstützung bei der Einreichung von Anträgen und Verfahren vor dem Amt für Erbschaftsangelegenheiten zu erhalten, können Sie sich an unsere Kanzlei wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter. In unserer Rechtsanwaltskanzlei finden Sie Anwälte mit Fachkenntnissen auf dem Gebiet des Erbrechts, die Erfahrung in der Vertretung von Mandanten in Verfahren vor dem Erbschaftsregister und in der Antragstellung auf Testamentsdurchführung oder Erbschaftsordnung haben.


 

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