Zum Inhalt springen

Dauervollmacht in Krisensituationen – neue Richtlinien in der Corona-Krise

Michael Decker
Michael Decker

Dauervollmacht in Krisensituationen – Aktualisierung der Richtlinien aufgrund der Coronakrise

Die Dauervollmacht ist ein neues Rechtsinstrument. Mithilfe einer solchen Vollmacht kann eine Person festlegen, wie Angelegenheiten, im Falle ihrer eigenen rechtlichen Unpässlichkeit, geregelt werden sollen. Aufgrund der Corona-Virus-Krise wurden neue Notfallrichtlinien für die Dauervollmacht, während des Zeitraums der Corona-Beschränkungen, veröffentlicht. In diesem Artikel werden wir Ihnen diese vorstellen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Jerusalem und Tel Aviv ist auf Erb- und Nachlassrecht spezialisiert. Die Kanzlei bietet umfassende rechtliche Antworten zu Fragen wie Vollmacht, Testament, Vertretung vor dem Vormund und dem Familiengericht, sowie allen relevanten Parteien.

Was ist eine Dauervollmacht?

Dauervollmacht in Krisensituationen – Bis vor einigen Jahren sah das Gesetz nicht vor, dass eine Person entscheiden konnte, wer ihre Rechtsangelegenheiten in Fällen führen würde, in denen sie rechtlich nicht mehr dazu befugt wäre. Die einzige rechtliche Instanz, die dazu befugt war, war das Gericht. Das Gericht war jedoch ausschließlich befugt, einen Vormund zu ernennen, der die Angelegenheiten einer anderen Person regelt, die dazu nicht mehr fähig ist. Diese Option besteht weiterhin. Das Gesetz wurde jedoch kürzlich geändert. Es enthält nun eine weitere und innovative Option – die Dauervollmacht.

Dauervollmacht in Krisensituationen

Im Rahmen der Gesetzesänderung wurde die Möglichkeit hinzugefügt, eine oder mehrere Personen in einem Rechtsdokument zu ernennen, die als „dauerhaft Bevollmächtigte“ bezeichnet werden. Diese Personen sind befugt, im Namen der unpässlichen Person Entscheidungen in persönlichen, medizinischen und Eigentumsangelegenheiten zu treffen. Das Dokument wird von einem Anwalt mit besonderer Zertifizierung erstellt. Diejenigen, die unter der Dauervollmacht ernannt werden, können ab dem Zeitpunkt, an dem die jeweilige Person rechtlich inkompetent geworden ist, im Namen dieser Person handeln. Weitere Informationen zur Dauervollmacht finden Sie in einem ausführlichen Artikel zu diesem Thema, der auf der Website unserer Kanzlei veröffentlicht wurde.

Neue Notfallrichtlinien zur Dauervollmacht

Dauervollmacht in Krisensituationen  – Die Krise der Ausbreitung des Coronavirus hat dazu geführt, dass die verschiedenen Behörden Abwehrmaßnahmen ergriffen haben. Obwohl jeder über 18 Jahre Anspruch auf eine Dauervollmacht hat, wird diese natürlich in vielen Fällen von einer älteren Bevölkerung erstellt. Mitglieder der älteren Bevölkerungsgruppe zur Risikogruppe der vom Coronavirus gefährdeten Menschen. Daher hat das Gesundheitsministerium Richtlinien herausgegeben, nach denen der Kontakt mit dieser Bevölkerung vermieden werden sollte, um sie nicht zu gefährden.

Dementsprechend wurde eine Erklärung abgegeben, die neue Richtlinien für die aktuelle Notstandsperiode enthält. Die Richtlinien bleiben bis auf weiteres in Kraft und ermöglichen erstmals die Unterzeichnung einer Dauervollmacht ohne physische Anwesenheit eines Anwalts.

Wie man in der Krisensituation eine Dauervollmacht erteilt

Dauervollmacht in Krisensituationen  – In der oben genannten Erklärung  ist festgelegt, dass anstelle eines physischen Treffens zwischen der ausstellenden Person und dem Anwalt ein Videoanruf zwischen ihnen stattfinden kann. Während des Gesprächs werden vom Anwalt ausführliche Erklärungen abgegeben und ein Eindruck von der Zurechnungsfähigkeit und den Wünschen der ausstellenden Person vermittelt. Die Unterzeichnung des Dokuments nimmt in dieser Situation der Anwalt vor. Das Dokument wird im Anschluss zur Hinterlegung an den Anwalt weitergeleitet. Der Anwalt füllt auf die oben beschriebene Weise ein Erklärungsformular für die Bearbeitung des Dokuments aus.  In diesem sind alle Informationen und das Datum angegeben, an denen der Videoanruf stattgefunden hat. In der Zwischenzeit werden die Dokumente online bei der Depotbank hinterlegt. Später wird das Originaldokument vom Anwalt weitergeleitet.

Die oben genannten Richtlinien sind ein Präzedenzfall und ein willkommener Schritt des Justizministeriums. Sie ermöglichen es uns, die uns heute zur Verfügung stehende fortschrittliche Technologie zu nutzen, um es denjenigen zu erleichtern, die daran interessiert sind, eine Dauervollmacht zu erstellen und für Notsituationen zu hinterlegen. Selbst in der Krisensituation, mit der wir derzeit zu tun haben. Die Richtlinien können auch in zukünftigen Notfällen verwendet werden, obwohl zu hoffen ist, dass dies nicht erforderlich ist.

Wenden Sie sich an einen qualifizierten Anwalt, um eine Dauervollmacht zu erstellen

Wenn Sie während der Corona-Krise eine dauerhafte Vollmacht für Sie oder Ihre Angehörigen ausstellen möchten helfen wir Ihnen gerne weiter. Auch bei Fragen zum Thema können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden. Mit unserem umfangreichen Wissen zum Thema Erbrecht können wir Ihnen bei der Ausstellung einer Dauervollmacht behilflich sein. Sie können uns über die unten aufgeführten Telefonnummern und E-Mail-Adressen kontaktieren. Wir wünschen Ihnen gute Gesundheit und hoffen auf eine baldige Rückkehr zur Routine.

 

Kontaktieren Sie uns

  • ✓ Valid number ✕ Invalid number
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Nach oben scrollen