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Visum für ausländische Ehepartner in Israel

Joshua Pex
Joshua Pex

Visum für ausländische Ehepartner in Israel – Wie kann der ausländische Ehepartner eines israelischen Staatsbürgers einen rechtlichen Status in Israel erhalten?

Visum für ausländische Ehepartner in Israel

Visum für ausländische Ehepartner in Israel – Das israelische Staatsbürgerschaftsgesetz ermöglicht es ausländischen Einwohnern, sich in Israel einzubürgern und die israelische Staatsbürgerschaft oder einen ständigen Wohnsitz zu erhalten.
Dieser Artikel des Anwalts Joshua Pex erläutert die Etappen der Erlangung eines Rechtsstatus in Israel. Der Artikel befasst sich auch mit den Rechten und Verfahren, die die minderjährigen Kinder des ausländischen Ehepartners betreffen. Es sollte beachtet werden, dass die Heirat mit einem israelischen Staatsbürger dem ausländischen Ehepartner kein absolutes Recht auf Erlangung des Status einräumt – das Paar muss sich einem „schrittweisen Prozess“ unterziehen und erhält dabei eine Reihe von Visa. Der ständige Wohnsitz oder die ständige Staatsbürgerschaft in Israel wird am Ende des Prozesses nach ungefähr fünf Jahren erreicht.
HINWEIS: Dieser Artikel gilt nicht für ausländische Ehepartner von Israelis mit Wohnsitz in Judäa, Samaria und im Gazastreifen.

Um den israrelischen Prozess der Erlangung eines Visums für den Ehepartner eines israelischen Staatsbürger zu erleichtern und zu beschleunigen, empfehlen wir, Unterstützung durch unser erfahrenes Rechtsanwaltsteam in Anspruch zu nehmen. Die Mitglieder unseres Teams sind Experten für Einbürgerung und Einwanderung nach Israel, die viel Erfahrung mit diesem Verfahren haben.

Visum für ausländische Ehepartner in Israel – Wer ist berechtigt einen Status für ausländische Ehepartner in Israel zu erlangen?

Ausländische Staatsbürger mit Wohnsitz in Israel oder im Ausland können aufgrund ihrer Beziehung zu einem israelischen Staatsbürger ein israelisches Heiratsvisum beantragen.

Visum für ausländische Ehepartner in Israel – Das Verfahren

Visum für ausländische Ehepartner in Israel – Wenn sich der ausländische Ehegatte in Israel aufhält, muss der Antrag in Israel beim Regionalbüro der Bevölkerungsbehörde beim Innenministerium gestellt werden, das seinem Wohnsitz am nächsten liegt. Wenn beide Partner im Ausland wohnen, muss der ausländische Ehegatte den Antrag vor der Ankunft in Israel beim nächstgelegenen israelischen Konsulat einreichen. Wenn sich der israelische Partner in Israel befindet, der ausländische Ehegatte jedoch im Ausland ist, muss der Israeli die Erlaubnis für die Einreise seines ausländischen Partners nach Israel im Voraus erhalten, indem er eine Einladung über das israelische Innenministerium ausstellt.
Während des Bearbeitungsprozesses erhält der Ehegatte eine befristete Aufenthaltserlaubnis in Israel und ein Arbeitsvisum mit einer Gültigkeit von sechs Monaten. Während der Bearbeitung wird diese Genehmigung nach Bedarf verlängert. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, beginnt der Ehegatte nach Abschluss der Bewertung einen Einbürgerungsprozess, der ungefähr vier Jahre dauert. Wird festgestellt, dass das Verfahren nicht eingehalten wurde oder dass unvollständige Informationen übermittelt wurden, kann die Behörde eine zuvor erteilte Genehmigung widerrufen.

Visum für ausländische Ehepartner in Israel – Vor dem Einreichen des Antrags auf ein israelisches Ehevisum

Bevor Sie einen Antrag auf ein Ehevisum an Israel stellen, müssen Sie sicherstellen, dass:

1. Die Antragsteller sollten physisch anwesend sein. Wenn sich die Ehepartner in Israel aufhalten, müssen beide persönlich im Regionalbüro des israelischen Innenministeriums anwesend sein. Wenn der ausländische Ehegatte im Ausland wohnt, muss der israelische Ehegatte persönlich im Büro anwesend sein. Wenn beide Ehepartner im Ausland wohnen, müssen beide persönlich beim israelischen Konsulat anwesend sein, das ihrem Wohnsitz am nächsten liegt.

2. Die Antragsteller haben die erforderlichen Unterlagen (sog. „Schwellenbelege“) erstellt:

1) ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare.
2) eine originale, beglaubigte und übersetzte Heiratsurkunde.
3) die entsprechenden Fotos beider Ehepartner.
4) israelischer Personalausweis des israelischen Ehepartners und falls der Antrag beim Konsulat gestellt wird – israelischer Pass.
5) der ausländische Reisepass des ausländischen Ehepartners, gültig für mindestens zwei Jahre vom Zeitpunkt der Antragstellung.
6) ein von beiden Ehepartnern unterzeichnetes Schreiben, in dem die Art ihrer Beziehung angegeben ist.

3. Die entsprechenden originalen, beglaubigten und übersetzten Unterlagen über den ausländischen Ehegatten wurden erstellt:

1) eine Geburtsurkunde.
2) ein öffentliches Zertifikat, das eine Namensänderung angibt (falls eine solche Namensänderung stattgefunden hat).
3) eine öffentliche Bescheinigung mit Ursprung im Herkunftsland des ausländischen Ehepartners, aus der sein derzeitiger und früherer persönlicher Status hervorgeht.
4) eine aktuelle Bescheinigung über das Fehlen eines Strafregisters (auch für Minderjährige über 16 Jahre erforderlich).

4. Es wurde der Nachweis eines gemeinsamen Lebenszentrums in Israel erbracht: Dies umfasst alle Angaben zur Echtheit der Beziehung und zur Existenz eines gemeinsamen Lebenszentrums – Mietverträge, gemeinsame Bankkonten, Briefe von Freunden und Familienmitgliedern usw.

5. Von beiden Ehepartnern erstellte eidesstattliche Erklärung: Sie müssen die Echtheit der Unterlagen erklären und sich verpflichten, die Behörden über jede Änderung ihrer Umstände zu informieren.

6. Ausländische Staatsbürger aus den ehemaligen Sowjetstaaten: Sie werden angewiesen, eine Bewertung vom Verbindungsbüro (Nativ) zu erhalten.

Visum für ausländische Ehepartner in Israel – Zusätzliche Dokumente für begleitende Minderjährige erforderlich

Für begleitende Minderjährige (Kinder des ausländischen Ehepartners aus einer früheren ehelichen Beziehung) sind folgende Dokumente erforderlich:

1) eine originale, beglaubigte und übersetzte Geburtsurkunde,
2) ein ausländischer Reisepass, gültig für mindestens zwei Jahre,
3) eine Vollmacht des anderen Elternteil des Minderjährigen,
4) für Minderjährige über 15 Jahre, Nachweis des Sorgerechts des ausländischen Ehepartners für mindestens zwei Jahre vor dem Antragsdatum.

Visum für ausländische Ehepartner in Israel – Gebühr für die Beantragung eines israelischen Ehepartnervisums

Die Gebühren für den israelischen Heiratsvisumservice sind in der Gebührenordnung des israelischen Innenministeriums (Misrad HaPanim) aufgeführt.

Ausführung des Antrags

Der Antrag ist beim Büro der Bevölkerungsbehörde im Büro des Innenministeriums zu stellen, das dem Wohnsitz des israelischen Ehepartners am nächsten liegt, oder, falls beide Ehepartner im Ausland wohnen, beim israelischen Konsulat, das ihrem Wohnsitz am nächsten liegt.

Bearbeitung des Antrags

1. Zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf ein israelisches Heiratsvisum identifiziert ein Beamter der Bevölkerungsbehörde alle Antragsteller, öffnet eine neue Computerdatei und prüft die Pässe, die Heiratsurkunde und die persönlichen Dokumente des ausländischen Ehepartners. Der persönliche Status des israelischen Ehepartners wird entsprechend aktualisiert.

Ein Mitarbeiter der Bevölkerungsbehörde prüft:

2. die Hintergrundaufzeichnungen der israelischen und ausländischen Ehepartner, wie sie in den Systemen der Behörde erscheinen.

1) der Beweis für die Echtheit der Beziehung und die Existenz eines gemeinsamen Lebenszentrums.
2) ob ein Strafregister oder eine sicherheitsrelevante Behinderung vorliegt (sowohl Ehegatten als auch Minderjährige über 14 Jahre werden bewertet) oder ob der ausländische Ehegatte Bürger eines „Risikostaates“ ist.
3) Wenn alle Schwellenbelege in Ordnung sind, erhält der ausländische Ehegatte eine B / 1-Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von sechs Monaten. Kann die Genehmigung aufgrund bestehender Beschränkungen nicht erteilt werden, wird der Antrag zur weiteren Bewertung an das Visa-Zentrum des Büros weitergeleitet.

3. Wenn Dokumente nach dem israelischen Ehevisumverfahren fehlen, erhält das Paar eine detaillierte Liste der noch erforderlichen Dokumente, die bis zu dem für die nächste Phase des Verfahrens festgelegten zukünftigen Termin bei der Visa-Abteilung fällig sind.

4. Wenn diese Dokumente nicht bis zum Fälligkeitsdatum eingereicht werden, wird die Anfrage kurzerhand abgelehnt. Wenn das Paar zusätzliche Zeit benötigt, muss es einen schriftlichen Antrag auf Verlängerung stellen.

Nach Eingehen des Antrags

  1. 1. Vor der Genehmigung oder Ablehnung des Antrags führen die Beschäftigten der Bevölkerungsbehörde eine gründliche Bewertung des Antrags auf ein israelisches Heiratsvisum durch. Während der Evaluierung kann die Behörde die Ehegatten befragen, eine Evaluierung der Echtheit der Beziehung und des Bestehens eines gemeinsamen Lebenszentrums durchführen und feststellen, ob eine kriminelle oder sicherheitsrelevante Behinderung vorliegt.
    2. Im Zweifel über die Echtheit der Beziehung kann das Visa-Büro die Aufenthaltserlaubnis B / 1 um weitere sechs Monate verlängern, nach deren Ablauf die Echtheit der Beziehung überprüft wird. Alternativ kann die Behörde die Fortsetzung des Verfahrens von einer Sicherheitsleistung abhängig machen.
    3. Wenn der Antrag abgelehnt wurde, wird das Ehepaar gebeten, zum Büro der Bevölkerungsbehörde zurückzukehren, wo es eine vollständige schriftliche Erklärung erhält, und der ausländische Ehegatte wird gebeten, innerhalb von 30 Tagen (14 Tagen, wenn sie sich in Israel aufhalten) von Israel abzureisen Israel illegal).
    4. Wenn der Antrag genehmigt wurde, wird das Ehepaar gebeten, zum Büro der Bevölkerungsbehörde zurückzukehren, wo es eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis A / 5 erhält, die den Beginn des fortschreitenden Prozesses erläutert.

Einladung eines ausländischen Ehepartners nach Israel

Der Antrag muss vor der Ankunft des ausländischen Ehepartners in Israel gestellt werden. Wenn sich das Lebenszentrum des Paares im letzten Jahr vor der Anfrage im Ausland befand, muss der Nachweis erbracht werden, dass die Beziehung und das Bestehen des gemeinsamen Haushalts tatsächlich bestehen. Eine Entscheidung über die Ausweitung einer Einladung an den Ehepartner wird innerhalb von 45 Tagen getroffen. Wenn nicht genügend Beweise vorliegen, um die Echtheit der Beziehung zu belegen, kann das Visa-Zentrum den Antrag oder den Antrag auf Befragung beider Ehepartner ablehnen. Das Interview des israelischen Ehepartners findet in Israel statt, und der ausländische Ehepartner wird im zuständigen israelischen Konsulat interviewt.

Wenn der Antrag genehmigt wird, wird das entsprechende Visum an das Konsulat geschickt. Dieses Visum ist nur 30 Tage gültig. Dementsprechend muss sich das Paar innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft des ausländischen Ehepartners in Israel an das Büro der Behörde wenden, und der Prozess wird dort fortgesetzt.

Paare, die im Ausland heiraten möchten

Wenn sich der ausländische Ehegatte legal in Israel aufhält, kann er ein Wiedereinreisevisum beantragen. Auf der Grundlage einer ersten Bewertung der Echtheit der Beziehung erhalten sie eine dreimonatige B / 2-Genehmigung und werden zur erneuten Einreise berechtigt.

Wenn beide Ehepartner im Ausland wohnen

Der Antrag muss vor der Ankunft des ausländischen Ehepartners in Israel gestellt werden. Wenn sich das Lebenszentrum des Paares im letzten Jahr vor der Anfrage im Ausland befand, muss der Nachweis erbracht werden, dass die Beziehung und das Bestehen des gemeinsamen Haushalts tatsächlich bestehen. Eine Entscheidung über die Ausweitung einer Einladung an den Ehepartner wird innerhalb von 45 Tagen getroffen. Wenn nicht genügend Beweise vorliegen, um die Echtheit der Beziehung zu belegen, kann der Konsul die Fortsetzung des Prozesses von einer Kaution abhängig machen.

Wenn der Antrag genehmigt wird, wird das entsprechende Visum an das Konsulat geschickt. Dieses Visum ist nur 30 Tage gültig. Dementsprechend muss sich das Ehepaar innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft des ausländischen Ehepartners in Israel an das Büro der Behörde wenden, und der Prozess wird dort fortgesetzt.

Verlauf des Verfahrens – Ehepartner Visum

Nach Genehmigung des Antrags auf ein israelisches Heiratsvisum wird dem ausländischen Ehegatten (und etwaigen mitreisenden Minderjährigen) ein einjähriger israelischer vorübergehender Aufenthaltstitel (A / 5-Genehmigung) gewährt. Der ausländische Ehegatte wird im Einwohnermelderegister eingetragen und erhält einen vorläufigen Personalausweis. Diese Erlaubnis wird einmal jährlich auf insgesamt vier Jahre verlängert.

Während des fortschreitenden Prozesses wird das Paar befragt, und es wird eine Neubewertung der Echtheit der Beziehung und ihrer Fortsetzung, der Existenz eines gemeinsamen Lebenszentrums in Israel und der Existenz jeglicher krimineller oder sicherheitsrelevanter Hindernisse vorgenommen. Während dieser Zeit muss der ausländische Ehegatte eine Verlängerung der Erlaubnis beantragen und diesen Antrag spätestens drei Monate vor Ablauf der Erlaubnis stellen. Die Bewilligung wird in der Regel um ein Jahr verlängert. Kann bis zum Ablauf der Genehmigung keine Entscheidung getroffen werden und besteht kein sicherheitsrelevantes Hindernis, wird eine sechsmonatige Verlängerung gewährt.

Wenn die Beziehung beendet wurde oder der israelische Ehegatte verstorben ist, wird der fortschreitende Prozess beendet.

Abschluss des Verfahrens

Spätestens drei Monate vor dem Ende des vierten Aufenthaltsjahres muss der ausländische Ehegatte das Büro der Behörde über seinen gewählten Status, die israelische Staatsbürgerschaft oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis informieren. Diese Mitteilung setzt die persönliche Anwesenheit beider Ehepartner voraus.

Es wird eine Bewertung durchgeführt, um festzustellen, dass sich die Umstände nicht geändert haben, dass die Ehe noch gültig und echt ist, dass sich der Mittelpunkt des Lebens in Israel befindet und dass, wenn ein begleitender Minderjähriger beteiligt ist, keine Opposition gegen die Ehe besteht Teil des anderen Elternteils.

Der Einbürgerungsprozess

Wenn der Ehegatte sich als israelischer Staatsbürger einbürgern möchte, muss er mindestens drei der letzten fünf Jahre in Israel gewohnt haben und seit zwei Jahren ununterbrochen in Israel wohnhaft sein (mit Ausnahme von Kurzurlauben). Der Ehegatte muss ebenfalls bürgerfähig sein.

Das Büropersonal erstellt eine Einbürgerungsakte, und das Ehepaar wird aufgefordert, dem Staat Israel einen Treueid zu leisten. Derzeit wird ein neuer Personalausweis ausgestellt und auf ausdrücklichen Wunsch ein neuer Reisepass ausgestellt.

Wir sind Ihnen gerne behilflich

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