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Österreichische Staatsbürgerschaft für Holocaust-Überlebende

Michael Decker
Michael Decker

Österreichische Staatsbürgerschaft für Holocaust-Überlebende – Im vergangenen September kündigte das österreichische Parlament an, dass es Holocaust-Überlebenden und ihren Nachkommen den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft ermöglichen und erleichtern werde. Tausende Nachkommen österreichischer Holocaust-Überlebender, die in Israel und im Ausland leben, können nun diese Staatsbürgerschaft erhalten, ohne befürchten zu müssen, eine weitere bestehende Staatsbürgerschaft zu verlieren. Ihre Familienangehörigen haben außerdem Anspruch auf die Vorteile eines europäischen Passes / der österreichischen Staatsbürgerschaft. Wenn Sie ein Nachkomme eines Holocaust-Überlebenden sind, kontaktieren Sie uns, um die österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten. Das Gesetz wird im September 2020 in Kraft treten, Antragsteller können jedoch mit dem Sammeln von Dokumenten und der Vorbereitung des Antrags im Voraus beginnen.

Unsere Anwaltskanzleien sind auf das Auswanderungsrecht und die Erlangung der Staatsbürgerschaft in Nordamerika (USA und Kanada), Großbritannien und Europa (Portugal) spezialisiert. Wir bieten eine Vielzahl von Wissen und Erfahrungen in diesem Fachgebiet, um Sie bei der Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft zu unterstützen.

Welche Nachkommen von Holocaust-Überlebenden haben Anspruch auf die österreichische Staatsbürgerschaft?

Das neue Gesetz gilt für direkte Nachkommen von Holocaust-Überlebenden. das heißt: Kinder, Enkel und Urenkel. Es sei darauf hingewiesen, dass das Gesetz sowohl für Nichtjuden als auch für Juden gilt.

Der Begriff „Holocaust-Überlebende“ bezieht sich nach österreichischem Recht auf alle Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung. Das bedeutet Überlebende von Vernichtungslagern, diejenigen, die sich während des Krieges versteckt haben oder vor den Nazis geflohen sind usw.

Vergleich des alten mit dem neuen Gesetz – Berechtigung zur österreichischen Staatsbürgerschaft

Das derzeitige Gesetz erkennt Nachkommen von Holocaust-Überlebenden nur dann als zur österreichischen Staatsbürgerschaft berechtigt an, wenn ihre Vorfahren Österreich vor 1945 verlassen haben.

Im Gegensatz dazu werden mit dem neuen Gesetz, das im September 2020 in Kraft tritt, Nachkommen von Holocaust-Überlebenden zur österreichischen Staatsbürgerschaft berechtigt anerkannt, die das Land bis zum 15.05.1955 verlassen haben.

Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass jeder, der in Ungarn, Italien, Serbien, Kroatien oder Slowenien geboren ist, aber bis 1955 in Österreich lebte, ebenfalls die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten kann.

Wie unterscheidet sich das neue Gesetz vom alten?

Österreichische Staatsbürgerschaft für Holocaust-Überlebende

Wie oben erwähnt, erlaubt das neue Gesetz Holocaust-Überlebenden, die Österreich bis 1955 verlassen haben, die österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten. Das alte Gesetz gewährte die Berechtigung zur österreichischen Staatsbürgerschaft nur jenen, die bis 1945 das Land verlassen haben. Darüber hinaus erlaubt das neue Gesetz auch Nachkommen, deren Mütter Holocaust-Überlebende waren, die Staatsbürgerschaft zu erhalten. Dies steht im Gegensatz zur Berechtigung durch das alte Gesetz, das nur Nachkommen, deren Väter Holocaust-Überlebende waren, die Staatsbürgerschaft verlieh.

Viele Opfer waren nach dem Krieg allein gelassen, verwaist, krank und verarmt. Aus diesen Gründen konnten sie nicht aus Österreich auswandern und mussten dort bleiben, um ihre Gesundheit wiederherzustellen, nach verlorenen Familienmitgliedern zu suchen usw. Das neue Gesetz gewährt Nachkommen der Opfer, die bis 1955 in Österreich blieben, die Staatsbürgerschaft.

Darüber hinaus wurde das antisemitische Gesetz von 1921 aufgehoben. Dieses Gesetz sah vor, dass Juden aus den Donau-Fürstentümern (Moldawien und Rumänien) keine österreichische Staatsbürgerschaft erhalten konnten.

Wer darf die österreichische Staatsbürgerschaft für Holocaust-Überlebende nicht beantragen?

Beachten Sie, dass jemand, der wegen einer schweren Straftat verurteilt wurde; Die Teilnahme an terroristischen Handlungen, der Versuch, der österreichischen Demokratie, Finanzverbrechen oder anderen schwerwiegenden Straftaten Schaden zuzufügen, nicht berechtigt ist, die österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten.

Wie können Sie Ihre Berechtigung zur österreichischen Staatsbürgerschaft nachweisen?

Der Antragsteller muss den Nachweis erbringen, dass er oder seine Eltern / Großeltern in Österreich gelebt haben und von den Nazis verfolgt wurden. Darüber hinaus muss eine Verbindung zwischen erweiterten Familienmitgliedern (Ehegatten und Kinder, falls sich der Antrag auch auf sie bezieht) und dem Familienmitglied nachgewiesen werden, das Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung war.

Für die Beantragung eines österreichischen Passes sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Ein unterschriebener Antrag auf Staatsbürgerschaft, einschließlich der Geschichte des Holocaust-Überlebenden und einer detaillierten Geschichte seiner Zeit in Österreich. Diese Dokumente müssen Informationen über den Karriereweg des Opfers, den Militärdienst, die Nationalität, Adressen usw. enthalten.
  • Geburtsurkunde
  • gültiger Reisepass
  • Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft vor der Auswanderung; einen österreichischen oder deutschen Pass, eine Aufenthaltsbescheinigung, eine Exilbescheinigung usw.
  •   Nachweis des Erwerbs der israelischen, amerikanischen oder anderen Staatsbürgerschaft.
  • Nachweis der Namensänderung gemäß Heirats- / Scheidungsurkunde, Militärdienst, akademischen Graden und anderen offiziellen Dokumenten, die die Verbindung zum Land belegen.
  •   Nachweis des Auswanderungsdatums aus Österreich.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Einreichung von Dokumenten beim österreichischen Regierungsbüro kostenlos ist. Das österreichische Regierungsbüro kann zusätzliche Unterlagen anfordern.

Sie müssen ausländische Geburts- und Heiratsurkunden mit einer Apostille-Bescheinigung oder einer Legalisierung durch ein Konsulat vorlegen. Einige Dokumente erfordern möglicherweise eine notariell beglaubigte Übersetzung ins Deutsche.

Antrag auf Erneuerung der österreichischen Staatsbürgerschaft – beschleunigtes Verfahren

Zwischen 1933 und 1945 wurde vielen Juden die österreichische Staatsbürgerschaft entzogen. In einigen Fällen wurde die Staatsbürgerschaft widerrufen, weil sie nach den Katastrophen in Österreich in ein anderes Land auswanderten. Heute können ihre Nachkommen beantragen, die österreichische Staatsbürgerschaft wiederzuerlangen, ohne auf die zusätzliche Staatsbürgerschaft zu verzichten, die sie besitzen. Für diesen Prozess gibt es ein anderes, beschleunigtes Verfahren.

Der Wiedererwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft ist nicht zeitlich begrenzt und gilt für alle, die in der Vergangenheit gezwungen waren, die österreichische Staatsbürgerschaft aufzugeben, um auszuwandern oder eine andere Staatsbürgerschaft zu erhalten.

Die erneute Staatsbürgerschaft wird in solchen Fällen ab dem Tag wirksam, an dem ein Antrag bei den oben genannten Regierungsbehörden in Österreich eingereicht wird. Es ist wichtig zu klären, dass sich die Staatsbürgerschaft beim Wiedererwerb der Staatsbürgerschaft nicht automatisch auf die Kinder des Antragstellers erstreckt, obwohl Nachkommen ihren Antrag über ein zusätzliches Verfahren ratifizieren können.

Vielen Dank an Yonatan Gavrielov für das Schreiben dieses Artikels.

Kontaktieren Sie einen Fachanwalt – Auswanderung nach Österreich

Unsere Anwaltskanzleien  vertreten die Nachkommen österreichischer Juden. Wenn eine Mutter oder ein Vater (oder eine Großmutter oder ein Großvater) zwischen 1933 und 1955 aus Österreich ausgewandert sind, können wir Ihnen helfen, einen österreichischen Pass zu erhalten. Unsere Büros befinden sich in Tel Aviv und Jerusalem. Für eine Beratung und Unterstützung bei der Erlangung eines österreichischen Passes kontaktieren Sie uns unter einer der folgenden Telefonnummern. Vielen Dank.

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