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Notarielle Übersetzungen aus dem Hebräischen ins Deutsche und umgekehrt

Michael Decker
Michael Decker

Notarielle Übersetzungen ins Deutsche

Notarielle Übersetzungen ins Deutsche  – In den letzten Jahren melden sich in unserer Rechtsanwaltskanzlei immer mehr Kunden, die eine notariell beglaubigte Übersetzung von Dokumenten aus dem Hebräischen ins Deutsche oder umgekehrt benötigen. Weltweit sprechen mehr als 280 Millionen Menschen die deutsche Sprache. Die steigende Zahl von geschäftlichen und rechtlichen Verflechtungen von Unternehmen und Privatpersonen in Israel mit denen im deutschsprachigen Raum ist daher nicht verwunderlich. Damit steigt auch die Nachfrage nach qualitativ hochwertigen notariell beglaubigten Übersetzungen vom Hebräischen ins Deutsche und umgekehrt.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet einen professionellen, günstigen notariellen Übersetzungsdienst an. Die den gesetzlich vorgeschriebenen Übersetzungstarifen entsprechenden notariellen beglaubigten Übersetzungen bieten wir zu einem fairen Preis an.  Da die von Ihnen gewünschte notariell beglaubigte Übersetzung Teil eines breiteren behördlichen und juristischen Prozesses ist, bieten wir Ihnen gerne unsere Dienstleistungen an und unterstützen Sie darüber hinaus. Sei es bei der Beantragung einer Apostille, der Einwanderungshilfe oder der Ausstellung eines Österreichers Reisepass (ein Thema, auf das wir weiter unten eingehen werden).

Wir möchten Ihnen näher erläutern, wann und in welchen Ländern eine notariell beglaubigte Übersetzung ins Deutsche erforderlich ist. Dabei werden wir auch darauf eingehen, warum eine professionelle Übersetzung wichtig ist.

Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Gerne können Sie auch Ihre Kontaktdaten auf unserer Webseite hinterlassen. Wir werden uns so bald wie möglich bei Ihnen zurückmelden.

Was genau ist eine notariell beglaubigte Übersetzung ins Deutsche?

Notarielle Übersetzungen ins Deutsche  – Um diese Frage klar zu beantworten und überhaupt zu verstehen, muss man zunächst verstehen, was eine notariell beglaubigte Übersetzung ist. Wenn wir einer deutschsprachigen Person oder einer Einrichtung, die deutschsprachige Beamte beschäftigt, Informationen auf Hebräisch zur Verfügung stellen möchten, müssen wir die Informationen wahrscheinlich aus dem Hebräischen ins Deutsche übersetzen. Dies trifft auch in Fällen zu, in denen ein Dokument in deutscher Sprache vorliegen haben und wir es den israelischen Behörden zugänglich machen wollen.  Wir müssen es in die hebräische Sprache übersetzen.

Im Falle eines privaten Dokuments (oder für Zwecke der akademischen Forschung, des Handels usw.) reicht die Übersetzung selbst aus. Die Kommunikation zwischen den beiden Parteien wird ermöglicht. In diesen Fällen ist kein Notar erforderlich. Wenn es sich hingegen um ein amtliches Dokument handelt, das einer Person oder Behörde im deutschsprachigen Raum vorgelegt wird, muss bereits hier geprüft werden, ob die Übersetzung tatsächlich originalgetreu geschrieben ist.

Was machen wir also? Dafür gibt es die notariell beglaubigte Übersetzung. Der Notar ist ein Rechtsanwalt mit besonderer Zertifizierung. Er übersetzt Urkunden aus Fremdsprachen ins Hebräische und umgekehrt. Er ist außerdem berechtigt die Richtigkeit einer bestehenden Übersetzung anhand einer Übersetzeraussage zu bestätigen. Wenn eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist, ist es nicht möglich, eine Standardübersetzung einzureichen. Um wichtige Prozesse zu voranzubringen, muss man sich so schnell wie möglich um eine qualitativ hochwertige und professionelle Übersetzung kümmern. Lassen Sie uns nun über einige Beispiele für Fälle sprechen, in denen eine notariell beglaubigte Übersetzung ins Deutsche erforderlich ist.

Notarielle Übersetzungen ins Deutsche – Wann wird eine notariell beglaubigte Übersetzung ins Deutsche oder aus dem Deutschen benötigt?

Notarielle Übersetzungen ins Deutsche  – Die notariell beglaubigte Übersetzung ins Deutsche ist in der Regel dann erforderlich, wenn Urkunden aus Israel bei Behörden und Stellen im deutschsprachigen Raum vorgelegt werden müssen. Hier sind einige Beispiele:

  • Einreichen einer Klageschrift: Angenommen, eine Person macht Urlaub in Deutschland. Bei  einem Restaurantbesuch wird sie durch die Fahrlässigkeit der Eigentümer des Ortes aufgrund der unsachgemäßen Wartung verletzt. Nach der Rückkehr nach Israel muss dieselbe Person, die sich dafür entschieden hat Klage einzureichen, dies vor Personen und Organisationen in Deutschland tun. Die Klageschrift und alle weiteren Begleitdokumente sind nach notariell beglaubigter Übersetzung ins Deutsche vorzulegen.
  • Testamentsvollstreckung: Wenn eine Person verstirbt und ein Testament in deutscher Sprache für israelische Erben hinterlässt, sind mehrere notariell beglaubigte Übersetzungen verschiedener Dokumente von Nöten.  Das Testament selbst sowie weitere für die Vollstreckung erforderliche Dokumente müssen übersetzt werden.
  • Studium in einem Land, in dem die Sprache Deutsch ist: Wer an einer ausländischen Bildungseinrichtung und insbesondere an wissenschaftlichen Einrichtungen studieren möchte, muss meist eine beglaubigten Übersetzung mehrerer Dokumente vorlegen. wie z.B. eine beglaubigte Übersetzung einer Immatrikulationsbescheinigung, Bescheinigung über mehrjähriges Studium, Führungszeugnis in einigen Fällen usw.

Notarielle Übersetzungen ins Deutsche  – Ausstellung eines österreichischen Passes

נוטריון תרגום לגרמנית

Die Forderung vieler israelischer Staatsbürger nach einem ausländischen Pass ist nicht neu. Aufgrund des Inkrafttretens des „österreichischen Rückkehrgesetzes“ scheinen in den letzten Jahren vor allem viele Israelis, die Nachfahren von Holocaust-Überlebenden aus der Geschichte sind, ihr Recht auf einen österreichischen Pass geltend zu machen.

Nachkommen von Juden, die zwischen 1933-1955 aus Österreich deportiert wurden, haben heute ohne Kenntnisprüfung und auch ohne komplizierte Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren Anspruch auf einen österreichischen Pass. Um einen österreichischen Pass zu erhalten, müssen lediglich Dokumente vorgelegt werden, die eine Verbindung zu einem in den genannten Jahren in Österreich lebenden Juden belegen, und diese mit einer notariell beglaubigten Übersetzung ins Deutsche, die in Österreich als Amtssprache gilt, vorlegen. Es ist zu beachten, dass es im deutschsprachigen Österreich einen anderen Dialekt gibt. Daher ist es notwendig, mit den Feinheiten der Sprache vertraut zu sein. Wir unterstützen Sie gerne bei der professionellen notariell beglaubigten Übersetzung der erforderlichen Dokumente, sowie bei der Findung und engen Begleitung des gesamten bürokratischen Prozesses von Anfang bis Ende.

Beglaubigte Übersetzung ins Deutsche – nur mit entsprechenden Fachleuten

Bei notariell Beglaubigten Übersetzungen ist es wichtig sich an Fachleute mit Erfahrung zu halten. Auch wenn Sie eine Person kennen, die in der einen oder anderen Sprache Deutsch spricht und einen Notar gefunden haben, der die Richtigkeit der Übersetzung bestätigt, bedeutet dies sicherlich nicht, dass die Übersetzung hundertprozentig mit der geschriebenen und gesprochenen Sprache des Ziellandes übereinstimmt und dass die Übersetzung professionell genug ist.

Fällen von schlechter und dilettantischer Übersetzung begegnen wir fast wöchentlich. Leider kann dies wichtige Verfahren verzögern und zu unnötiger Energie-, Zeit- und Geldverschwendung führen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Übersetzung von Dokumenten aus dem Hebräischen ins Deutsche und umgekehrt. Wir kennen die verschiedenen Verfahren, in denen eine solche notariell beglaubigte Übersetzung erforderlich ist, und arbeiten mit den besten Übersetzern der Branche zusammen, die die verschiedenen Dialekte in europäischen Ländern und Landkreisen kennen.

Qualitativ  hochwertige notariell beglaubigte Übersetzungen – kontaktieren Sie uns noch heute und unser Expertenteam steht Ihnen gerne zu jedem Thema zur Verfügung.

 

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