Insolvenz/Konkurs

Unsere Kanzlei ist in allen Aspekten im Bereich der Insolvenz  tätig, einschließlich der Vertretung von Schuldnern und Gläubigern.

Viele unserer Kunden haben Schulden mit drohender Zwangsvollstreckung und versuchen, die  Situation bestmöglich  in Ordnung zu bringen und sich von Schuldenbergen zu befreien. Diejenigen, die Schulden gemacht haben, die sie nicht zurückzahlen können, suchen nach dem richtigen Weg, um auf andere finanzielle Art und Weise die Situation zu verbessern.

Wir wissen und hören oft von unseren Kunden, dass das Leben unter der Last der Schulden nicht einfach ist, um es gelinde auszudrücken. Durch die verschiedenen Insolvenzverfahren können dem Schuldner Zwangsvollstreckung des Autos und die Zwangsvollstreckung von Gehältern, Zwangsvollstreckungen auf dem Bankkonto und verschiedene andere Zwangsvollstreckungen.

Es ist wichtig, so schnell wie möglich mit Hilfe eines Fachanwalts für Insolvenzverfahren zu handeln, um die Schulden zu begleichen und eine neuen Weg einzuschlagen.

Insolvenz- und Sanierungsgesetz von 2019

InsolvenzrechtErst kürzlich, im September 2019, trat das Insolvenz- und Rehabilitationsgesetz in Kraft, das das Insolvenzrecht revolutionierte, das bis heute durch die alte Insolvenzverordnung geregelt war.

Was ist der Zweck des neuen Gesetzes?

Das neue Gesetz soll es Schuldnern, die unglücklicherweise in Schulden geraten sind, die sie nicht zurückzahlen können, ermöglichen, die Schulden so weit wie möglich an die Gläubiger zurückzuzahlen. Am Ende des Verfahrens hat der Schuldner die Möglichkeit, sein Leben ohne frühere Verpflichtungen neu zu beginnen, um in den Ökonomischen Kreislauf zurückzukehren und als regulärer Bürger zu fungieren.

Das neue Gesetz sieht eine Differenz zwischen weniger als 150.000 NIS und höheren Schulden vor

Die Höhe der Schulden bestimmt, welche Autorität befugt ist, das Insolvenzverfahren zu richten. In jedem Fall beträgt der Mindestbetrag für die Beantragung einer Insolvenz 50.000 NIS. Die Anfrage eines Schuldners, dessen Schulden weniger als 150.000 NIS betragen, wird im Ausgabensystem beurteilt.

Der Antrag eines Schuldners, dessen Schulden 150.000 NIS übersteigen, wird dagegen vor Gericht bei einem Insolvenzgutachter  eingereicht.

Wer beantragt ein Insolvenzverfahren?

Ein Antrag auf Insolvenzverfahren kann von den Gläubigern gestellt werden, die verhindern möchten, dass der Schuldner Vermögenswerte schmuggelt und die Schulden zurückzahlt. Außerdem kann der Antrag  vom Schuldner selbst, der nicht alle seine Schulden bezahlen kann Versucht, die Situation einzufrieren ein Insolvenzverfahren einzuleiten.

Fordern Sie daher an, die Situation einzufrieren und den Insolvenzprozess einzuleiten.

Ein repräsentatives Verfahren muss sich in einem Insolvenzverfahren befinden, bis ein wirtschaftlicher Wiederherstellungsauftrag eingegangen ist

Unser Büro begleitet Schuldner, die daran interessiert sind ein Insolvenzverfahren einzuleiten. Die Begleitung umfasst  den Moment, in dem der Antrag gestellt wird, über den Eingang eines Beschlusses über die Eröffnung des Verfahrens und die laufende Unterstützung bis hin zum Plan über die wirtschaftliche Wiederherstellung, der vom Gericht verhandelt werden kann, und der Festlegung eines Rückzahlungsplans, der verpflichtend ist.

Soweit der Schuldner der Anordnung zur wirtschaftlichen Wiederherstellung nachkommt, hat er Anspruch auf einen  Erlass, der ihn von früheren Schulden befreit und die er nicht zurückzahlen kann.

Während des Verfahrens muss der Schuldner eine monatliche Zahlung leisten, die seiner finanziellen Lage entspricht. Außerdem muss er verschiedene zusätzliche Gebühren bezahlen, sowie verschiedene Einschränkungen tragen und dem Büro des Treuhänders in Begleitung unseres Büros Bericht erstatten.

Zusätzlich zu den oben genannten Optionen gibt es andere Möglichkeiten, die Schulden im Rahmen des Verfahrens zu begleichen. Eine davon ist eine Anordnung eines Gläubigers.

Was ist mit Schuldnern mit Schulden von weniger als 50.000 NIS?

Wenn Sie Schulden unter 50.000 NIS haben, können wir Sie bei der direkten Begleichung der Schulden mit dem Vollstreckungsbehörde oder den Gläubigern in Raten unterstützen, die Ihrer finanziellen Lage bis zur Rückzahlung der Schulden entsprechen.

Bitte beachten Sie, dass es sich nicht lohnt, darauf zu warten, dass die Schulden anschwellen und ein Inkassoverfahren gegen Sie eingeleitet wird. Lohnenswerter ist es, die Schulden noch vor dem Öffnen der Akten und zumindest nach Erhalt der Verwarnung durch die Vollstreckungsbehörde zu ordnen.

 Auf diese Weise können wir für Sie Einspruch erheben, je nach Art der Verschuldung. Wenn es sich beispielsweise um eine Forderung handelt, eine Rechnung / einen Scheck zu stellen, können wir für Sie Widerspruch einlegen.

Gläubigervertretung – Unterstützung eines Anwalts beim Inkassoprozess

Unsere Kanzlei vertritt auch Gläubiger, die nicht in der Lage sind, ihr Geld vom Schuldner einzuziehen. Wir vertreten bei der Eröffnung eines Vollstreckungsverfahrens als auch bei der Insolvenz des Schuldners und der  Einziehung von Verfahren sowie durch die Beteiligung an einem bestehenden Verfahren zum Schutz der Rechte des Gläubigers.

Fachanwalt für Insolvenzrecht

Es ist wichtig, einen Experten auf diesem speziellen Fachgebiet zu konsultieren, der Sie beraten kann, wie Sie mit den Schulden und ungewöhnlichen Anfragen während der verschiedenen Verfahren am besten umgehen können. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie auf der Gewinnerseite oder im Schuldner sind.

Unsere Kanzlei verfügt über Fachanwälte mit langjähriger Erfahrung auf diesem Gebiet. Beschäftigen Sie sich nicht alleine mit einem solchen Thema,  sondern kontaktieren Sie uns noch heute für eine Beratungssitzung.

Eine Reihe von Artikeln zur Insolvenz finden Sie hier.

Hinterlassen Sie hier ihre Kontaktdaten oder rufen Sie uns an.

Insolvenzrecht

: 03-3724722

        055-9781688

 [email protected]