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Ehegattentestament– Vererbung des Vermögens an den Ehegatten

Michael Decker
Michael Decker

Was ist der Zweck eines Ehegattentestaments?

Ein Ehegattentestament ist ein Testament, das zwischen zwei Ehegatten in wechselseitiger Weise verfasst wird. In gewissem Sinne ist ein solches Testament ein Vertrag, der zwischen beiden Partnern unterzeichnet wird und bis zum Tod eines der Ehegatten gültig ist. Dabei verpflichtet sich der verbleibende Ehegatte, die Bestimmungen des Testaments zu befolgen. Ändert einer der Testatoren sein Testament, so dass es nicht mehr wechselseitig ist, werden die Bestimmungen für die jeweils andere Seite des Testaments automatisch ungültig.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist auf Erbrecht in Israel spezialisiert. In diesem Artikel erklärt Rechtsanwalt Michael Decker die Vor- und Nachteile eines gegenseitigen Testaments.

Was ist ein Ehegattentestament?

EhegattentestamentNach dem Erbgesetz (2005) werden gegenseitige Testamente „gemeinsam“ verfasst. Jedes Testament beruht auf der Existenz des anderen. Mit anderen Worten, der Wille jedes Ehepartners besagt ausdrücklich, dass sein Wille nur erfüllt ist, wenn das Testament des anderen Ehepartners noch gültig, bindend und beidseitig ist.

Ein gemeinsames Testament ist insofern einzigartig, als es immer zwischen zwei Ehegatten abgefasst wird. Dabei einigen sich diese darauf, durch ihr jeweiliges Testament gebunden zu sein.
Die gängigste Form eines gegenseitigen Testaments besteht darin, dass beide Ehegatten ihren Anteil am Nachlass dem jeweils anderen Ehegatten überlassen.

Der Rest der Familie erhält das Erbe, nachdem beide Ehegatten verstorben sind. Es gibt jedoch nichts, was die Verfassung eines gemeinsamen Testaments verhindert, welches das Vermögen des Paares, gesamtschuldnerisch oder separat, direkt einem Verwandten oder Dritten überlässt.

Wann wird ein Ehegattentestament ungültig?

Solange beide Ehegatten am Leben sind, kann einer dem anderen Partner mitteilen, dass er (wie bei einem beiderseitigen Vertrag) vom Testament zurücktreten möchte. Wenn ein Testament annulliert oder wesentlich geändert wird, ist das vorher verfasste Dokument automatisch nichtig. In dieser Situation kann der zweite Ehegatte ohne Berücksichtigung des aufgehobenen gegenseitigen Testaments ein neues Testament erstellen.
Wenn einer der Ehegatten verstirbt, ohne ein neues Testament abzugeben, wird sein Anteil am Nachlass so verteilt, als ob er gestorben wäre, ohne ein Testament zu hinterlassen.

Unauflösbarkeit des Ehegattentestaments?

In besonderen Fällen ist das gegenseitige Testament unauflösbar. Wenn bspw. einer der Ehepartner gesundheitlich nicht in der Lage ist, ein neues Testament aufzusetzen, und der zweite Ehepartner bis zu diesem Zeitpunkt gewartet hat seinen Partner zu informieren, dass er eine Änderung plant, kann er diese nicht mehr durchführen. Das gegenseitige Testament bleibt in diesem Falle bindend und unauflösbar.
Nach dem Tod eines der Ehegatten kann der andere Ehegatte vom gegenseitigen Testament zurücktreten, sofern er auf seinen Anteil an der Erbschaft des Vermögens des Ehegatten willkürlich verzichtet oder seinen Anteil an dem Nachlass zurückgibt, wenn er ihn bereits geerbt hat.

Ist es von Vorteil das Ehegattentestament in einem gemeinsamen oder zwei getrennten Dokumenten zu verfassen?

Rechtlich gesehen gibt es keinen Unterschied. Ein gemeinsames Testament kann als zwei getrennte Dokumente oder als ein gemeinschaftliches Testament abgefasst werden. Es ist jedoch möglich, dass einer der Ehepartner in Zukunft kleine Details an der Erbschaft ändern möchte, die den Willen nicht ungültig machen. Aus Gründen der Protokollierung und praktischen Bequemlichkeit empfehlen wir, für jeden Ehepartner ein separates Dokument zu erstellen.

Gibt es Möglichkeiten, die Bestimmungen eines Ehegattentestaments zu ignorieren?

Wenn der überlebende Ehegatte beschließt, sein Erbe zu verkaufen, zu verschenken oder auf andere Weise an einen Dritten zu übertragen, bevor er seine Verpflichtungen aus dem gemeinsamen Testament aufhebt, haben die direkten Erben Schwierigkeiten, das Erbe ohne rechtlichen Streit zu erlangen.

Wenn das Ehepaar sicherstellen will, dass seine Erben auch nach dem Tod des Erblassers die Forderung einhalten, falls der überlebende Ehegatte seine Meinung ändern sollte und beschließt, das Erbe in einer Weise zu nutzen, die im Testament nicht vorgesehen ist, wird empfohlen, einen Fachanwalt für Erbschaftsrecht zu konsultieren.

In solchen Fällen ist es möglich, die Verwendung des Vermögens des verstorbenen Ehepartners durch den überlebenden Ehepartner einzuschränken.

Wenden Sie sich an unsere Rechtsanwaltskanzlei in Jerusalem und Tel Aviv. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung eines Testaments, der Übersetzung eines Testaments und dem Erhalt einer Erbschaft.

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