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Übersetzung der Studienzulassung oder des Notenauszugs

Michael Decker
Michael Decker

Die Übersetzung der Studienzulassung und / oder eines Notenauszuges ist Teil der Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium an akademischen Einrichtungen im Ausland.

Die Zahl der Studenten, die im Ausland studieren wollen nimmt im Laufe der Jahre immer mehr zu. Die Zulassungsbedingungen sind dabei von Land zu Land unterschiedlich. Außerdem ist in jedem Land die Übersetzung der Studienzulassung oder/und des Notenauszugs für die Zulassung zum Studium erforderlich.

 Arten von Dokumenten, die als Voraussetzung für die Zulassung zum Studium erforderlich sein können:

Übersetzung der Studienzulassung

Für die Zulassung zum Studium im Ausland müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden.  Der Student muss beispielsweise über gute akademische Daten verfügen und einen guten persönlichen Eindruck vermitteln. Außerdem muss er einen Lebenslauf erstellen und Empfehlungen der leitenden Angestellten der vorherigen Einrichtung einreichen. Englischkenntnisse sind ein wichtiger Vorteil zur Zulassung zum Studium.

Im Folgenden Absatz werden einige der Unterlagen aufgelistet, die als Voraussetzung für die Zulassung zum Studium im Ausland angefordert werden können. Übersetzte Unterlagen über die Studienzulassung und den Notenauszug sind dabei immer Voraussetzung. Alle Unterlagen müssen mit notariell beglaubigter Übersetzung zur Bewerbung zum Studium beigefügt werden:

  • Abschlusszertifikat eines bestimmten Kurses.
  • Abiturzeugnis
  • Akademisches Abschlusszeugnis.
  • Bachelor-Abschluss – BA
  • Master-Abschluss – MA
  •  Berufszertifikat – für diejenigen, die einen früheren akademischen Hintergrund haben.
  • Meldebescheinigung (für die Erlangung eines Studentenvisums).
  • Empfehlungsschreiben (wenn nicht in der Sprache der Institution, zu der Sie zum Studium zugelassen wurden).
  • Passfoto
  • Heiratsurkunde und Geburtsurkunde von Kindern in Fällen, in denen der Student zusammen mit Familienmitgliedern ins Ausland ziehen möchte, um dort zu studieren

Außerdem sollte die Übersetzung des Personalausweises eingereicht werden. In manchen Fällen muss zusätzlich eine Übersetzung der Geburtsurkunde vorgelegt werden. Es ist zu beachten, dass möglicherweise weitere Dokumente für einige Studierenden erforderlich sind. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Sie ein Arbeitsvisum benötigen, da Sie Ihr Studium im Ausland mit einem Arbeitsplatz kombinieren möchten.

Erhalt einer Apostille zur Studienzulassung

Vor der Einreichung der Bewerbung auf ein Auslandsstudium, sollte überprüft werden, ob das jeweilige Land Mitglied des Haager Abkommens ist. Das ist von Bedeutung, da es sich auf die Art der erforderlichen Beglaubigungen für die einzureichenden Dokumente auswirkt (Apostille).

In manchen Fällen muss ein Apostillen-Stempel auf den einzureichenden Dokumenten angebracht werden. Dies ist notwendig, wenn das jeweilige Land, in dem sich die Bildungseinrichtung befindet,  Mitglied des Haager Abkommens ist. So muss zusätzlich zur notariell beglaubigten Übersetzung der Dokumente ein Apostille-Stempel angebracht werden. Und in Fällen, in denen der Staat nicht Mitglied des Haager Übereinkommens ist, muss zusammen mit der Genehmigung des Außenministeriums eine weitere Bescheinigung eingeholt werden.

Jede in Israel ausgestellte Studienbescheinigung, einschließlich einer Lehrbescheinigung, muss vom Bildungsministerium in Jerusalem abgestempelt werden, bevor ihre Gültigkeit mit einem Apostille-Siegel überprüft werden kann.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Jerusalem und Tel Aviv unterstützen ihre Mandanten bei der Erlangung eines Apostillenstempels vom Gericht oder vom Außenministerium.

Professionelle und schnelle Übersetzung eines Studienzeugnisses

Der Prozess der Zulassung zum Studium ist eine wesentliche Phase, in der der Inhalt der übersetzten Dokumente von entscheidender Bedeutung ist. Unsere Anwaltskanzlei  bietet schnelle und professionelle Übersetzungsdienste an.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist auf die professionelle und zuverlässige Übersetzung aller Arten von Diplomen und anderer Arten von Dokumente spezialisiert. Jeder Student muss solche Dokumente bei der Bewerbung an akademischen Einrichtungen im Ausland vorlegen muss. Dazu gehören bspw. Geburtsurkunde, Personalausweis und mehr.

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