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Visum für “Gerechte unter den Völkern” in Israel

Joshua Pex
Joshua Pex

Visum für „Gerechte unter den Völkern“ in Israel – Das israelische Innenministerium gewährt eine Aufenthaltserlaubnis in Israel für „Gerecht unter den Völkern“ und deren Nachkommen

Visum für „Gerechte unter den Völkern“ in Israel – Die „Gerechten unter den Völkern“ sind Bürger aus Ländern außerhalb Israels, die Juden während ihrer Verfolgung durch die Nazis und ihren Mitarbeitern während des Holocaust geholfen haben.

Diese tapferen Männer und Frauen sind selbst keine Juden, sondern haben ihr Leben riskiert, um den verfolgten Juden zu helfen. Sie werden von der israelischen Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem anerkannt und vom Staat Israel in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Erlangung einer legalen Aufenthaltserlaubnis besonders gefördert. Um historische Gerechtigkeit zu erreichen, hat der Staat Israel beschlossen, ein Visum für „Gerechte unter den Völkern“ zu erteilen. Dieses ermöglicht den „Gerechten“, ihren Kindern und ihren minderjährigen Enkeln eine legale Möglichkeit zum Leben und Arbeiten in Israel.

Visum für „Gerechte unter den Völkern“ in Israel

In diesem Artikel erläutert Rechtsanwalt Joshua Pex, Fachanwalt für Einwanderungsfragen nach Israel in unserer Anwaltskanzlei, die Bedingungen und Anforderungen für die Rechtsstellung in Israel auf der Grundlage des Verfahrens zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für „Gerechte unter den Völkern “ in Israel.

Aufgrund der seit dem Zweiten Weltkrieg vergangenen Zeit betrifft ein Visum für „Gerechte unter den Völkern“ in erster Linie Aufenthaltsgenehmigungen für Kinder und minderjährige Enkelkinder von „Gerechten unter den Völkern“ in Israel.

Visum für „Gerechte unter den Völkern“ – Bedingungen und Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis in Israel für „Gerechte unter den Völkern“

Visum für "Gerechte unter den Völkern"

Visum für „Gerechte unter den Völkern“ in Israel – Der Antragsteller für den Status in Israel als Kind oder minderjährige Enkel eines Gerechten unter den Völkern muss die folgenden Bedingungen erfüllen:

Bedingungen

1. Die persönliche Anwesenheit im Innenministerium ist obligatorisch.
2. Ausfüllen eines Antragsformulars für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis / Änderung des Visumtyps.
3. Yad Vashems Bestätigung, dass der Elternteil ein Gerechter unter den Völkern war.
4. Die Genehmigung des Verbindungsbüros (Lishkat Hakesher) zur Überprüfung der familiären Bindungen zwischen dem Antragsteller und dem Elternteil oder Großelternteil der Gerechten unter den Völkern – eine Geburtsurkunde und offizielle Dokumente, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller tatsächlich das Kind oder das minderjährige Enkelkind der oben genannten Person der Gerechten unter den Völkern ist .
5. Ein Reisepass, der sechs Monate nach Ablauf des Visums gültig ist.
6. Zwei aktuelle Passbilder.
7. Ursprüngliche und überprüfte „Polizeiliches Führungszeugnis“ (Strafregisterprüfung)
8. Voraussetzung für die Erlangung des Status in Israel über ein Visum für Gerechte unter den Völkern ist die legale Einreise nach Israel und der legale Aufenthalt in Israel.
9. Gesundheitserklärung.
10. Zahlung der Gebühr – Mit der Leistung ist die Zahlung einer Gebühr verbunden, die in der Gebührentabelle aufgeführt ist.

Das Verfahren für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Israel – Visum für Kinder oder minderjährige Enkel von „Gerechten unter den Völkern“

Der Mitarbeiter des Innenministeriums in Israel, der das Antragsformular erhält, stellt sicher, dass alle oben genannten Anforderungen erfüllt sind. Wenn der Anfrage keine Dokumente von Yad Vashem beigefügt wurden, wird die Anfrage sofort abgelehnt und der Antragsteller muss Israel verlassen.

Es sollte betont werden, dass eine Person, die einen Status in Israel als Nachkomme eines „Gerechten unter den Völkern“ beantrag, zum Zeitpunkt der Antragstellung keine gültige Aufenthaltserlaubnis in Israel hat, den Staat innerhalb von 14 Tagen verlassen muss, falls ihr Antrag abgelehnt wird.
Wenn sich der Antragsteller in der Vergangenheit in Israel aufgehalten hat, leitet der Mitarbeiter des Innenministeriums (auf Hebräisch: Misrad Hapnim) eine Anfrage an die israelische Polizei in Bezug auf frühere Straftaten oder andere Sicherheitsbedenken weiter und überprüft die Ein- und Ausreise aus der Grenzkontrolldatei, um sicherzustellen, dass der Antragsteller die Sicherheit der israelischen Öffentlichkeit nicht gefährdet.

Weiterleitung des Antrags zu Sonderuntersuchung

Es kommt vor, dass der Antrag für den Status als „Gerechter unter den Völkern“ an einen Präsidialausschuss weitergeleitet wird. Dort wird der Antrag zusätzlich geprüft und entsprechend der Umstände entschieden. Dies geschieht beispielsweise, wenn sich herausstellt, dass eine Person, die einen Status gemäß dem Verfahren zur Gewährung des Status in Israel für Kinder und minderjährige Enkel von „Gerechten unter den Völkern“ beantrag, tätsächlich aber nicht Kind oder minderjähriger Enkel eines „Gerechten unter den Völkern“ ist. Auch bei anderen auftretenden Hindernissen kann der Antrag weitergeleitet werden.

Genehmigung des Antrags auf Status in Israel für Kinder und minderjährige Enkelkinder von „Gerechten unter den Völkern“

Wenn der Antragsteller Nachkomme eines Gerechten unter den Völkern ist und es kein Hindernis für die Erteilung seines Status in Israel gibt, wird ihm für einen Zeitraum von einem Jahr ein B / 1-Arbeitsvisum in Israel gewährt, das jedes Jahr um bis zu 5 Jahren verlängert werden kann.

Bei jeder Visumverlängerung sollte die Genehmigung geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie alle Bedingungen und Anforderungen des Erteilungsverfahrens in Israel für die Nachkommen der Gerechten unter den Völkern erfüllt.

Nach einem Zeitraum von fünf Jahren in Israel wird bei einem Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis in Israel der Antrag beim Leiter der Bevölkerungs- und Einwanderungsbehörde des Innenministeriums eingereicht.

 Wenden Sie sich an unsere Anwaltskanzleien in Jerusalem und Tel-Aviv, um weitere Informationen zur Einwanderung nach Israel im Allgemeinen und zu einem Visum für Gerechte unter den Völkern im Besonderen zu erhalten.

 

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