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Das beschleunigte Verfahren zur Erlangung eines Visums für ausländische Fachkräfte in Israel

Joshua Pex
Joshua Pex

Visum für ausländische Fachkräfte in Israel – beschleunigtes Verfahren

Visum für ausländische Fachkräfte in Israel – Muss Ihr Unternehmen so schnell wie möglich einen ausländischen Facharbeiter nach Israel holen? Sie sind ein ausländischer Experte und möchten die Möglichkeit prüfen, den Prozess zur Erlangung eines israelischen Visums zu beschleunigen? Hat ein Hagelsturm oder ein anderer Notfall es notwendig gemacht, so schnell wie möglich einen Experten nach Israel zu holen, weil Zeit (buchstäblich) Geld ist? Haben Sie die Artikel auf dieser Website über das Erhalten eines israelischen Arbeitsvisums im Allgemeinen und eines ausländischen Expertenvisums im Besonderen gelesen? Erfüllt der ausländische Facharbeiter alle Anforderungen und bleibt nur noch die Bearbeitungszeit?

In diesem Artikel wird Rechtsanwalt Joshua Pex, Anwalt in unserer Anwaltskanzlei, die Vorgehensweise für die beschleunigte Bearbeitung von Anträgen auf Beschäftigung ausländischer Fachkräfte durch israelische Unternehmen erläutern.

Visum für ausländische Fachkräfte in Israel – Wie funktioniert das beschleunigte Verfahren?

Das Verfahren verkürzt die Bearbeitungszeit des Antrags auf Einfuhr einer ausländischen Fachkraft (vorausgesetzt, er ist Staatsbürger eines Landes mit einer Visumsbefreiung für Israel) für eine Beschäftigungsdauer von bis zu 45 Tagen.

Der Facharbeiter, dessen Antrag auf ein israelisches Visum zur beschleunigten Bearbeitung geschickt wurde, wird in Israel für die Ausführung einer vorübergehenden und relativ dringenden Aufgabe benötigt. Dies schließt Aufgaben wie Beratung, Überwachung und Reparatur von Geräten ein, die von dem Unternehmen geliefert werden, das den ausländischen Sachverständigen beschäftigt.

Andere Aufgaben können Vorlesungen, Schulungen oder andere vorübergehende Aufgaben sein, für die das Fachwissen oder die besonderen Fähigkeiten des ausländischen Experten erforderlich sind.

Innerhalb von sechs Tagen ein Visum für eine ausländische Fachkräfte in Israel erhalten!

expedited procedure - Israeli foreign expert worker visa

Ab dem Zeitpunkt der Antragstellung muss das israelische Innenministerium die beantragten Genehmigungen (sofern diese bewilligt werden können) innerhalb von sechs Tagen ausstellen.
Eine schnelle Bearbeitung des Antrags und vor allem dessen Genehmigung hängt natürlich davon ab, dass der Antrag ordnungsgemäß eingereicht und mit den erforderlichen Unterlagen versehen wird.

Ein ausländischer Sachverständiger darf nur in dem Bereich arbeiten, der in den Unterlagen des Antrags angegeben ist. Aus diesem Grund muss der Antrag sorgfältig formuliert werden, wobei alle spezifischen Berufe, in denen der Arbeitnehmer tätig sein kann, ohne unnötige Verallgemeinerung angegeben werden müssen.

Das Verfahren befindet sich derzeit noch in der Testphase.  Es könnte zu einer dauerhaften Lösung werden, falls es nach dieser Versuchsphase als erfolgreiches Vorgehen bewertet wird.

Alle Angaben beziehen sich auf den Stand vom Jahr 2017.

Warum Sie die Hilfe einer Anwaltskanzlei in Anspruch nehmen sollten, um das beschleunigte Verfahren für die Erhaltung eines Visums für ausländische Fachkräfte auszuführen

Das Verfahren ist komplex und technisch. Daher wird empfohlen, die Dienste einer Anwaltskanzlei in Anspruch zu nehmen. Diese Kanzlei sollte sich mit Visafragen für Arbeitnehmer in Israel im Allgemeinen und ausländische Fachkräfte im Besonderen auskennen. Dies gilt unabhängig davon, ob Ihre Firma Facharbeiter nach Israel einführt oder aus dem Ausland nach Israel schickt.

Sowohl für den Export als auch für den Import von ausländischen Fachkräften und Sachverständigen müssen mehrere Dokumente und Genehmigungen eingereicht werden. Ausländische Unternehmen haben Probleme, ohne einen lokalen Vertreter mit dem israelischen Innenministerium zu kommunizieren. In Israel tätige Unternehmen haben es nicht oft mit dem Import von Fachkräften zu tun. Ein Rechtsexperte hilft, den Prozess zu beschleunigen und den Antrag ordnungsgemäß zu stellen.

Benötigte Dokumente

Gründungsurkunde des Unternehmens, das ausländische Fachkräfte einführen will.

Die Satzung des Unternehmens. (Eine ausländische Firma muss das Original, das durch einen Apostille-Stempel bestätigt wurde, und eine Übersetzung ins Hebräische bereitstellen.)

Liste der Fachkräfte der Gruppe mit Passfoto. (Jeder Reisepass muss mindestens sechs Monate gültig sein).

Lebensläufe für jeden Mitarbeiter. (Stellen Sie sicher, dass sie so formuliert sind, dass sie dem gewünschten Job entsprechen, der ihre spezifische und unersetzliche Expertise bestätigt.)

Diplome / Zeugnisse aller Mitarbeiter. (diese müssen ins Hebräische übersetzt werden, wenn es sich um ein nicht-englisches Diplome/Zeugnisse handelt. Ein von der Regierung ausgestelltes Zeugnis/Zertifikat muss mit einem Apostille-Stempel versehen sein.)

Erläuterndes Schreiben der anstellenden Firma. Wenn das arbeitgebende Unternehmen aus dem Ausland stammt, ist auch ein Erklärungsschreiben im Namen des israelischen Unternehmens erforderlich, zu welchem die Facharbeiter nach Israel eingeladen werden.

Es wird empfohlen, den Vertrag zwischen dem israelischen Unternehmen und dem ausländischen Unternehmen aufzunehmen.

Und natürlich müssen Sie die Standard-Antragsformulare ausfüllen. (Für jeden Mitarbeiter muss dabei ein separates Formular ausgefüllt werden.)

Gebühren

Für jeden ausländischen Facharbeiter, für den ein Arbeitsvisum nach Israel beantragt wird, beträgt die Gebühr 1.190 NIS. Zusätzlich muss der relative Anteil der Jahresgebühr für die jeweilige Periode, während der der Facharbeiter in Israel arbeitet bezahlt werden (ab 2017 beträgt die Jahresgebühr 9.860 NIS). Die erste Gebühr ist unabhängig von der Dauer des Aufenthalts gleich hoch. Die zweite Gebühr wird auf der Grundlage der Zeit berechnet, die der Facharbeiter in Israel verbringt.

Kontaktieren Sie uns

Wenden Sie sich an unsere Rechtsanwaltskanzlei, um Informationen, sowie rechtliche Vertretung zu Fragen von Arbeitsvisa in Israel und Anträgen auf Beschäftigung ausländischer Fachkräfte zu erhalten.

 

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