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Elterliche Einwanderungserlaubnis nach Israel für Minderjährige bei gemeinsamem Sorgerecht

Joshua Pex
Joshua Pex

Einwanderungserlaubnis nach Israel für Minderjährige – Erforderliche Genehmigung/ Einspruch durch den zweiten Elternteil

Einwanderungserlaubnis nach Israel für Minderjährige – Die elterliche Erlaubnis zur Einwanderung nach Israel ist für ein Kind erforderlich, dessen Eltern geschieden sind und das zusammen mit einem Elternteil nach Israel einwandern oder einen legalen Status in Israel erlangen will.
Eltern, die in Israel einen Rechtsstatus als Ehepartner eines israelischen Bürgers beantragen, führen ihre Kinder im Allgemeinen als „begleitende Minderjährige“ auf. Wenn das Kind in einer früheren Beziehung geboren wurde und der andere Elternteil noch das Sorgerecht hat, muss dieser Elternteil im Voraus konsultiert werden. Die Konsultation soll dem zweiten Elternteil die Möglichkeit geben, Einspruch zur Auswanderung des Kindes und dessen Erlangung eines Rechtsstatus in Israel einzulegen.
Dieser Artikel von Joshua Pex, einem der Partner unsere Rechtsanwaltskanzlei in Jerusalem, der sich auf die Einwanderung nach Israel spezialisiert hat, wird dazu beitragen, die Organisation der Konsultation zu erläutern.

Erforderliche rechtliche Unterlagen für die Beantragung

Beim israelische Innenministerium ist ein schriftliches Verfahren zur Beantragung eines Rechtsstatus in Israel für Ehepartner israelischer Bürger vorhanden. Hier werden in speziellen Abschnitten Anträge auf Erlangung des rechtlichen Status in Israel als Ehepartner eines israelischen Bürgers gestellt. In diesen Anträgen kann das Kind des Ehepartners eines israelischen Bürgers als „begleitender Minderjähriger“ einbezogen werden.

Wenn der Minderjährige aus einer früheren Beziehung des Ehepartners stammt, muss dem Antrag Folgendes beigefügt sein:

1. Die Geburtsurkunde des Minderjährigen; Original, beglaubigt durch einen Apostillenstempel und ins Hebräische übersetzt (eine notariell beglaubigte Übersetzung ist erforderlich)
2. Der ausländische Reisepass des Minderjährigen, gültig für mindestens die nächsten zwei Jahre.

Bestätigung der aktuellen Adresse des zweiten Elternteils, um die Erlaubnis der Eltern zur Einwanderung in Israel zu beantragen

Einwanderungserlaubnis nach Israel für MinderjährigeSofern der zweite Elternteil des Minderjährigen nicht in einer bekannten Adresse in Israel wohnt, wird der Elternteil, der für sich und den Minderjährigen einen Rechtsstatus in Israel beantragt, gebeten, ein Dokument vorzulegen, aus dem der derzeitige Wohnort des zweiten Elternteils hervorgeht.
Das Dokument muss beglaubigt und mit einer notariellen Übersetzung versehen sein. Dies ist notwendig, damit der zweite Elternteil seine mögliche elterliche Erlaubnis für die Einwanderung des Kindes nach Israel erteilen kann.
Noch wichtiger ist, dass der zweite Elternteil möglicherweise Einwände gegen die Einwanderung des Minderjährigen nach Israel und dessen Erlangung des rechtlichen Status in Israel erhebt.

Einwanderungserlaubnis nach Israel für Minderjährige – Wovon muss der zweite Elternteil bezüglich des Antrags  informiert werden?

Der zweite Elternteil muss schriftlich an seinem derzeitigen Wohnort informiert werden. In der Benachrichtigung muss vermerkt werden, dass in Israel ein Antrag auf rechtlichen Status des Kindes gestellt wurde. Außerdem muss der zweite Elternteil informiert werden, dass er das Recht hat, diesem Antrag zu widersprechen.
In der Benachrichtigung wird der zweite Elternteil gefragt, ob er Einwände gegen die Einwanderung seines Kindes nach Israel erhebt. Außerdem muss er erklären, ob er dagegen ist, dass sein Kind einen ständigen Rechtsstatus in Israel inne hat.
Wenn der zweite Elternteil in Israel wohnt, wird er vom Büro benachrichtigt, das den Antrag des ersten Elternteils bearbeitet. Wenn er im Ausland wohnt, wird er vom zuständigen israelischen Konsulat benachrichtigt.
Der zweite Elternteil hat sechs Monate Zeit, um Antwort zu geben. Während dieser sechs Monate erhält der Minderjährige keinen ständigen Rechtsstatus in Israel. Dies gilt selbst dann, wenn sein Elternteil bereits einen Rechtsstatus in Israel erhält.
Falls erforderlich, wird das B / 2-Touristenvisum für Israel für die Dauer der Antwort verlängert.

Was passiert wenn der zweite Elternteil die Erlaubnis zur Einwanderung des Kindes verweigert?

Wenn der andere Elternteil gegen die Einwanderung des Minderjährigen nach Israel ist, wird der Minderjährige aufgefordert, Israel zu verlassen, sobald sein Visum abgelaufen ist. Das Visum kann nicht verlängert werden, wenn der zweite Elternteil die Einwanderung des Minderjährigen ablehnt.
Es ist möglich, dass der zweite Elternteil der Erhaltung eines Rechtsstatus des Kindes widerspricht. Der Einwanderung des Kindes nach Israel kann nicht widersprochen werden.
In diesem Fall kann das Kind ein A / 5-Visum für einen vorübergehenden Aufenthalt in Israel erhalten, bis es 18 Jahre alt ist. Dies setzt voraus, dass der Antrag des ersten Elternteils auf rechtlichen Status erfolgreich bearbeitet wurde.

Was passiert, wenn der andere Elternteil keine Einwände hat?

Hat der zweite Elternteil nicht innerhalb von sechs Monaten Widerspruch eingelegt, so wird dies als Einverständnis gewertet. Der zweite Elternteil erklärt sich damit sowohl mit der Einwanderung des Minderjährigen nach Israel als auch mit der dauerhaften Rechtsstellung des Minderjährigen in Israel einverstanden. Unter diesen Umständen läuft das Verfahren zur Gewährung des Rechtsstatus des Minderjährigen neben dem ersten Elternteil wie gewohnt ab.

Was, wenn der zweite Elternteil kein Widerspruchsrecht hat?

Es ist möglich, dass der erste Elternteil geltend macht, dass der zweite Elternteil verstorben ist und / oder mit rechtlichen Mitteln nicht kontaktiert werden kann. Alternativ kann der erste Elternteil geltend machen, er habe das alleinige Sorgerecht für das Kind. In diesem Fall muss der erste Elternteil eine Sterbeurkunde / ein Urteil des Familiengerichts vorlegen, das diese Tatsachen bestätigt. Jedes Dokument muss mit einer Apostille beglaubigt und einer beglaubigten Übersetzung versehen sein.

Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen bezüglich der Einreisegenehmigung der Eltern nach Israel und allgemeinen Fragen zu Minderjährigen, die ihre Eltern bei der Einreise nach Israel begleiten:


 

 

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