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Deutsche Staatsbürgerschaft: Änderung, die Anspruch auf die Staatsbürgerschaft erweitert

Michael Decker
Michael Decker

Deutsche Staatsbürgerschaft: Änderung, die  Anspruch auf die Staatsbürgerschaft erweitert

Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht hat sich in den letzten Jahren ausgeweitet. Damit wurde eine Erleichterung für die Verfolgten des NS-Regimes und deren Nachkommen zur Erlangung der Deutschen Staatsbürgerschaft geschaffen. Bevor Sie sich mit dem offiziellen Verfahren näher beschäftigen, ist es ratsam zu wissen, was die Erweiterungen sind und wer wofür berechtigt ist.

In unserer Rechtsanwaltskanzlei in Tel Aviv und Jerusalem finden Sie Rechtsanwälte, die sich mit der deutschen Staatsbürgerschaft auskennen. Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung im Bereich der ausländischen Staatsbürgerschaften und hat bereits Tausenden von Israelis geholfen, eine der europäischen Staatsbürgerschaften zu erlangen. Wenn Sie auch einen Bezug zu Deutschland haben, besteht eine gute Chance, dass Ihnen auch die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft zusteht.

Eine Änderung, die den Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft erweitert

In den letzten zwei Jahren hat der Bundestag den Willen und die Entschlossenheit bewiesen, die vom deutschen Staat verursachten Schäden der Vergangenheit zu beheben. Daher setzen sich Abgeordnete seit 2019 für Gesetze ein, die NS-Verfolger und ihre Nachkommen eindeutig als deutsche Staatsbürger anerkennen. Dieser Artikel soll die Situation in Deutschland bezüglich dieser Juden und ihrer Nachkommen beleuchten und grundlegend erklären.

Bis zum 30. August 2019 war das deutsche Recht, das den Nachkommen NS-Verfolgter zugutekommen sollte, in Artikel 116 II des deutschen Gesetzesbuches (kurz GG) dargelegt. Der vorstehende Abschnitt sah vor, dass vom NS-Regime Verfolgte  und ihre Nachkommen ohne Bedingungen und Einschränkungen die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten würden, sofern die Anspruchsberechtigung unter den Bedingungen des zum Zeitpunkt der Geburt des Antragstellers bestehenden Staatsbürgerschaftsgesetzes stand.

Vergleich des Anspruchs auf deutsche Staatsbürgerschaft nach altem und neuem Gesetz

So hatte beispielsweise eine Person, die bis 1953 geboren wurde und deren Vater ein Holocaust-Überlebender war, der aus Deutschland geflohen war, aber aufgrund antisemitischer Umstände seine Staatsbürgerschaft verlor, ohne Auflagen und Einschränkungen Anspruch auf deutsche Staatsbürgerschaft. Da andererseits das deutsche Staatsbürgerschaftsgesetz bis 1953 vorsah, dass die Staatsbürgerschaft nur durch den Vater übergeht, bedeutete dies, dass jede Person, die bis zu dem der Holocaust-Überlebenden Mutter angegebenen Jahr geboren wurde, aus Deutschland geflohen ist und ihre Staatsbürgerschaft verloren hat, keinen Anspruch auf Staatsbürgerschaft hatte.

Dies schaffte eine Ungleichheit unter den Nachkommen der Verfolgten. Diese konnte den Schaden und das Leid, die den Verfolgten zugefügt wurden, nicht heilen (im Gegenteil) und den Nachkommen deutscher Väter einen „Vorteil“ gegenüber den Nachkommen deutscher Mütter verschaffen.

Im Laufe der Jahre und mit dem Austritt Großbritanniens (das von vielen Juden deutscher Abstammung bewohnt wird) in die Europäische Union wurde der Zugang britischer Inselbewohner zur Union eingeschränkt. Aus diesem Grund wurde eine Gruppe namens „Artikel 116 Ausschlüsse“ gegründet. Dies schuf  eine Art Lobby schuf, um die oben erwähnte Diskriminierung aufzulösen. Außerdem forderten sie eine deutsche Gesetzgebung zu fördern, die sich an die gesamte Bevölkerung der NS-Verfolgten ohne Geschlechterunterschied richtet.

Deutsche Staatsbürgerschaft: Änderung, die Anspruch auf die Staatsbürgerschaft erweitert

Bedeutung und Anwendung der neuen Vorschriften  

Am 30. August 2019 hat der deutsche Innenminister eine Neuregelung nach § 14 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erlassen. Diese Regelungen erweitern den Anspruchskreis insbesondere für Nachkommen von Deutschen, die im Zuge der NS-Verfolgung eine ausländische Staatsangehörigkeit erworben und damit faktisch ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben.

Zu dieser Gruppe gehören auch viele Frauen, die aufgrund der genannten Verfolgungen ausgewandert  sind und ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben. Sei es durch den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit, die sie auf der Flucht vor den Nazis erworben haben oder durch die Heirat mit einem ausländischen Staatsbürger.

Die Neuregelung ermöglicht es den Nachkommen von Verfolgern, die dieser Kategorie angehören, die Staatsangehörigkeit nach § 14 des Staatsangehörigkeitsgesetzes zu beantragen. Damit kann der Antrag gestellt und  die deutsche Staatsangehörigkeit erworben werden.

Gleichzeitig hat der Deutsche Bundestag im vergangenen Juni (2021) der Erneuerung des Staatsangehörigkeitsgesetzes und des § 14 des Gesetzes zugestimmt. Damit verlieh er den oben genannten Regelungen eine rechtliche und offiziellere Geltung. Außerdem wurde der Anspruch auf deutsche Staatsbürgerschaft auf alle Nachkommen erweitert. Jeder, der sich bis dahin mit Einschränkungen und Auflagen konfrontiert sah, die zwischen Nachkommen von Verfolgten unterschieden hat nun ebenfalls Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft.

Wer hat nach den Regelungen Anspruch auf deutsche Staatsbürgerschaft

  1. Nachkommen ehemaliger deutscher Staatsbürger zwischen 1933 und 1945, denen die Staatsbürgerschaft aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen verweigert wurde.
  2. Nachkommen deutscher Staatsbürger, deren Väter/Mütter von den Nationalsozialisten verfolgt wurden, die in ein anderes Land geflohen sind und die ausländische Staatsbürgerschaft erworben haben, noch bevor die Nationalsozialisten die deutsche Staatsbürgerschaft verweigerten.
  3. Nachkommen deutscher Staatsangehöriger, deren Mütter Staatsangehörige geheiratet haben und dadurch ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben.
  4. Uneheliche Nachkommen eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter.

Welche Unterlagen werden benötigt und wie läuft die Antragstellung ab?

Zunächst ist zu beachten, dass in dem Verfahren – gemäß den Erleichterungen in § 14 des Staatsbürgerschaftsgesetzes – eine Person nicht verpflichtet ist, ihre derzeitige Staatsbürgerschaft aufzugeben, eine Gebühr zu zahlen und / oder finanzielle Mittel vorzuweisen, um die deutsche  Staatsbürgerschaft erwerben zu können. Im Folgenden die Liste der Dokumente, die zur Beantragung benötigt werden:

  1. Antragsformular (in deutscher Sprache) für die Deutsche Botschaft im Land des Antragstellers.
  2. Dem Antrag sind Unterlagen des Verfolgten beizufügen, auf deren Grundlage der Antrag auf Einbürgerung gestellt wird. Bezieht sich auf Dokumente, die die frühere deutsche Staatsangehörigkeit belegen, wie Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Namensänderungsbescheinigung usw.
  3. Es gibt eine Reihe von öffentlichen Urkunden, die vorgelegt, übersetzt und mit einem Apostille-Stempel versehen werden müssen.
  4. Nach Vorbereitung der vollständigen Unterlagen wird der Antragsteller zu einem kurzen Gespräch in die Deutsche Botschaft geladen. Im Vorstellungsgespräch werden das Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen und deren Richtigkeit, sowie die allgemeinen Deutschkenntnisse überprüft.

Klarstellung: In der am 30.08.2019 veröffentlichten Verordnung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Deutsch auf einem absoluten Grundniveau verlangt wird. Auch die Interviews werden in guter Stimmung und recht locker gehalten. In der Praxis kann sich auch eine Person ohne Vorkenntnisse der deutschen Sprache auf dieses Interview vorbereiten und es bestehen. Natürlich unter der Voraussetzung, dass er gemäß all dem oben genannten Regelungen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft hat.

  1. Nach dem Interview werden die Unterlagen zur Prüfung nach Deutschland geschickt. Nach Abschluss der Prüfung erfolgt eine Mitteilung über die Genehmigung des Staatsbürgerschaftsantrags. Außerdem wird eine Einladung zur Abholung der Staatsbürgerschaftsurkunde in der Deutschen Botschaft gesendet. Zu diesem Zeitpunkt kann auch der Reisepass bestellt werden.

Wie lange dauert das Verfahren zur Beantragung nach der Änderung, die den Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft ausweitet?

Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt zwischen einem und zwei Jahren. Dabei ist jedoch zu beachten, dass dies abhängig von Fall zu Fall und von den bestehenden Dokumenten abhängig ist. Auch der innerdeutsche Prozess beeinflusst die Dauer der Antragstellung.

Kontakt – Ausstellung der deutschen Staatsbürgerschaft

Beantragung eines deutschen Passes in unserer Rechtsanwaltskanzlei. Unsere Kanzlei betreut regelmäßig NS-Verfolgte und deren Nachkommen. Wir haben  Zugang zu deutschen Archiven, die in vielen Fällen bei der Klarstellung des Anspruchs auf Staatsbürgerschaft helfen können. Kontaktieren Sie uns unter der unten stehenden Telefonnummer oder Email-Adresse. Wir helfen Ihnen gern

 

Einen Artikel zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft für Holocaust-Überlebende und ihre Nachkommen finden Sie hier.

 

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